Gerne bin ich dem Vorschlag meines Vorgängers in diesem Amt Manuel Sarrazin, MdB, und des Grünen Parteivorstands nachgekommen, mich als Vizepräsidentin im Vorstand der Europäischen Bewegung Deutschlands (EBD) zu engagieren. Die Gefährdung des Europäischen Projekts durch nationalistische, rechtspopulistische und antidemokratische Bewegungen und Parteien ist mir während meiner Zeit als Mitglied des Europäischen Parlaments (2009 – 2019) mehr als deutlich geworden. Und selbst wenn für alle Europäer*innen deutlich erkennbar ist, wie sich nach dem Brexit die Lebensverhältnisse in Großbritannien verschlechtert haben, ist es leider immer noch nicht selbsterklärend, wie wichtig eine dezidierte pro-europäische Politik ist. In einem Interview habe ich meine Motivation für dieses Engagement näher erläutert.
Die EBD ist das größte Netzwerk für Europapolitik in Deutschland, in dem sich rund 250 Mitgliedsorganisationen aus Gesellschaft und Wirtschaft zusammengeschlossen haben, um gezielt und aktiv europäische Politik zu gestalten. Das gilt nicht nur für die Zeit bis zur Europawahl am 9. Juni 2024. Es gilt die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und des Europarats zu stärken und kritisch konstruktiv zu begleiten.
Die EBD-Politik orientiert sich an drei Herausforderungen, die über die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in den kommenden Jahren entscheiden werden. Wir müssen gemeinsam die Europäische Demokratie vertiefen und Europas Werten Geltung verschaffen und Europa zukunftsfähig machen.

Für die Durchsetzung der Menschenrechte in Europa ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von herausragender Bedeutung. Über die Umsetzung seiner Urteile wacht auch das Ministerkomitee des Europarates, dessen Vorsitz in Kürze an Liechtenstein übergeht. Mit Liechtensteins Botschafterin Isabel Frommelt-Gottschald habe ich gemeinsam mit EBD-Generalsekretär Bernd Hüttemann über die Arbeit des Gerichtshofes und die Herausforderungen angesichts der Entwicklungen in Europa gesprochen.
Mit dem neuen Buch „Eleonore Romberg – ein Leben für Frieden und Freiheit“ ehrten und erinnerten Heidi Meinzolt und Adelheid Schmidt-Thomè an die von uns allen so verehrte progressive Münchnerin, deren 100. Geburtstag wir am 19.6. in München feierten. Das Buch würdigt die Facetten einer außergewöhnlichen Frau und zeigt die Aktualität ihres Engagements für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Frieden. Es ermutigt, ihr auf diesem Weg zu folgen.
Einen furiosen Vortrag über Eleonores Schaffen und ihr Verständnis von kritischer Sozialer Arbeit hielt bei diesem Anlass Frau Professorin Susanne Nothhafft von der Katholischen Stiftungsfachhochschule, an der Eleonore Romberg 1980 eine Professur für Soziologie erhielt.


Die Erinnerungen an Eleonore, das gemeinsame Engagement für Frieden und globale Gerechtigkeit in der Internationalen Frauenliga und als Mitarbeiterin im bayerischen Landtag, Ende der 80er Jahre bewegten mich sehr. Von Eleonore habe ich so viel gelernt: über politische Entscheidungsfindungen, über internationale Politik, über das Nichtaufgeben auch wenn der Wind einem ins Gesicht bläst. Sie hat mein Leben als junge Frau entscheidend geprägt, mir den nötigen Rückhalt gegeben, wenn ich Neues wagte, und war mit ihrer warmherzigen, positiven Art eine durch und durch liebenswerte Mentorin.




Und damit Eleonore Romberg auch in der Stadtgeschichte Münchens nicht vergessen wird, gab es ein Treffen in der Eleonore-Romberg-Straße, in der Gartenanlage der Neubauwohnsiedlung im Süden Münchens. Heidi Meinzolt und Adelheid Schmidt-Thomè dankten den engagierten Bezirksausschussmitgliedern für die Namensbenennung der Straße und die finanzielle Förderung des Buches. s machte nicht nur mir Spaß, an Eleonores Straßenschild zu lehnen. Auch Professor Frank Groner freute sich über die Ehrung seiner Lieblingskollegin an der Katholischen Stiftungsfachhochschule.

Mit Schüler*innen der Maria Stern Fachakademie für Sozialpädagogik in Augsburg diskutierten Eleonore Broitzmann und ich kürzlich über menschenrechtspolitische Entwicklungen im globalen Kontext, in Deutschland und vor Ort in Augsburg. Besonders viel Aufmerksamkeit gab es für die Arbeit der Frauenliga gegen Menschenhandel, u.a. als Mitglied im Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel KOK. Eleonore berichtete über dieses menschenrechtliche Engagement der Liga und die neuesten Herausforderungen, wie Bettelei und Menschenhandel, Anwerbetechniken durch Lover Boys, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel im Internet. Gerade für die angehenden Erzieher*innen ist dies ein interessantes und wichtiges Thema, wenn sie demnächst in ihren Arbeitsfeldern der Jugendhilfe arbeiten werden.
Ich selbst habe von meiner Arbeit im Europaparlament zum Thema Menschenhandel berichtet und erläutert, wie und warum der weltweite Menschenhandel auch eine große Gefahr für Menschen bedeutet gewaltsam zu verschwinden.
Ich freue mich sehr, dass ich am 12. Juni für eine zweite Amtszeit in den UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) gewählt wurde. So kann ich Themen, die ich angestoßen habe, weiterführen – wie etwa das Verschwindenlassen im Kontext von Migration – und weiter daran arbeiten, dass der Ausschuss seiner Verantwortung so gerecht wird, wie es die Opfer von Verschwindenlassen zu Recht von uns erwarten.
Ebenfalls wiedergewählt wurden unsere derzeitige Ausschussvorsitzende Carmen Rosa Villa Quintana sowie die bisherigen Mitglieder Matar Diop und Olivier de Frouville. Als neues Mitglied wurde Fidelis Edge Kanyongolo aus Malawi gewählt. Die zehn Mitglieder des CED werden von allen Staaten, welche die Konvention gegen das Verschwindenlassen ratifiziert haben, für jeweils vier Jahre gewählt und können danach einmal wiedergewählt werden. Für mich beginnt nun also meine zweite und zugleich letzte Amtszeit.
Das Auswärtige Amt bzw. die deutschen Vertretungen in Genf und New York haben sich sehr engagiert und es mir ermöglicht, vor der Wahl noch einmal mit vielen Botschafter*innen oder deren Stellvertreter*innen zu sprechen. Das war wichtig im Hinblick auf die Wahl, aber für mich auch eine wichtige Gelegenheit, um bei allen Gesprächspartner*innen auch um deren Unterstützung im Kampf gegen das Verschwindenlassen zu werben.
Heiner Bielefeldt ist nicht nur akademisch brillant an der Schnittstelle von Philosophie, Theologie, Politik- und Rechtswissenschaft. Er liebt es auch, mit Leidenschaft für seine Menschenrechtsthemen öffentlich einzutreten. Das konnte ich oft persönlich erleben – in seinem frühen Ehrenamt bei Amnesty International, als Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, als UN Sonderberichterstatter zu Religionsfreiheit und als Professor für Menschenrechte an der Friedrich-August-Universität Erlangen-Nürnberg.
Anlässlich Heiners 65. Geburtstag haben Kolleg*innen und Wegbegleiter*innen eine Festschrift herausgegeben mit Beiträgen aus zahlreichen Disziplinen zu normativen Grundlagen der Menschenrechte sowie Institutionen und Menschenrechtspolitik. Es ist mir eine Ehre, mit „Reflexionen zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union“ zu dieser Festschrift beigetragen zu haben.
Der Klappentext verspricht nicht zu viel, wenn es dort heißt „Ein vielseitiges Buch und ein Muss für alle an Menschenrechten Interessierten“.
Über den Besuch unserer Ausschussdelegation im Irak im November 2022 habe ich hier bereits ausführlich berichtet. Nun ist auch der Bericht dazu vom Ausschuss beraten und am 31. März offiziell angenommen worden. In einer Veranstaltung, zu der verschiedene NGOs eingeladen hatten, wurde diskutiert, welche Erwartungen nun an die irakische Regierung bestehen.
Der Bericht enthält klare Empfehlungen, was notwendig ist, um das erzwungene Verschwindenlassen im Land nachhaltig zu bekämpfen. Im ersten Teil wird dieses Menschenrechtsverbrechen im historischen Kontext und in aktuellen Mustern geschildert. Dies ist nicht zuletzt wichtig, um die immensen Herausforderungen einzuordnen, mit denen auch die politischen Akteure konfrontiert sind. Bei allem Verständnis für die schwierigen Umstände lässt der Bericht dennoch keinen Zweifel, dass irakische Regierung und Parlament in der Verantwortung sind, wirksam und gezielt gegen das Verschwindenlassen anzugehen. Im zweiten Teil wird dies ausführlich erläutert. Notwendig ist u.a., dieses Verbrechen endlich per Gesetz unter Strafe zu stellen, die Vielzahl von befassten Institutionen besser zu vernetzen und effektive Suchstrategien zu erarbeiten sowie die Verantwortlichen zu ermitteln und zu bestrafen. Vor allem gilt es, alle Opfer unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit oder politischen Verdächtigungen bestmöglich bei der Suche nach verschwundenen Angehörigen zu unterstützen. Allzu oft sind sie bisher mit Ablehnung oder gar neuen Repressionen konfrontiert.
Wir sind uns bewusst, dass ein Bericht allein keine schnellen Lösungen hervorbringt. Aber wir hoffen, dass er zu weiterem Austausch mit der irakischen Regierung beiträgt und wir Stück für Stück zu Verbesserungen kommen.
Das Risiko für Migrant*innen und Menschen auf der Flucht, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich größer geworden. An den Außengrenzen der EU sind es menschenunwürdige und überfüllte Lager, gewaltsame Push-Backs und Leichen an den Mittelmeerstränden. In Zentralamerika sind es tausende Menschen in Flüchtlingskarawanen mit dem Ziel USA, die auf ihrem Weg der Gewalt durch guatemaltekische oder mexikanische Sicherheitskräfte und organisierte Kriminelle ausgesetzt sind. In Asien arbeiten Menschen ohne jegliche Absicherung für einen Hungerlohn auf Großbaustellen oder in Privathaushalten. Dies sind nur die besonders sichtbaren Beispiele dafür, welche Gefahren Menschen auf sich nehmen, um Krieg, Gewalt und Armut zu entkommen und ein besseres Leben zu finden. Ihre Wege werden gefährlicher, weil die Migrationspolitik weltweit immer restriktiver wird und legale Migrationswege zunehmend versperrt werden.
Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen hat sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv mit dieser Entwicklung beschäftigt. Meine Kollegin Milica Kolaković-Bojović und ich sind Berichterstatterinnen für diesen Prozess und wir freuen uns sehr, dass der Ausschuss nun einen ersten Entwurf für eine „Allgemeine Bemerkung“ (General Comment) beschlossen hat. Darin werden die konkreten Verpflichtungen aus der Konvention zum Schutz von Migrant*innen vor dem Verschwindenlassen herausgestellt und die Staaten zu konkreten Maßnahmen aufgefordert, um Migrant*innen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen zu schützen und Angehörigen die Suche zu erleichtern.
NOGs, Opfer oder deren Vertreter*innen, Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Wissenschaftler*innen, die Vertragsparteien, andere UN Ausschüsse oder Gremien oder regionale Menschenrechtsinstitutionen sind nun erneut eingeladen, den Entwurf bis zum 15. Juni zu kommentieren.
Am 24. März hatten wir im Ausschuss Volker Türk zu Gast, der seit Oktober 2022 UN Hochkommissar für Menschenrechte ist. Ausführlich haben wir über unsere Arbeit im Ausschuss gesprochen sowie die unzureichenden Ressourcen und zahlreichen Herausforderungen für die Menschenrechtsarbeit der UN insgesamt. Wir waren uns einig, dass weit mehr als die bisher 71 Staaten die Konvention gegen das Verschwindenlassen ratifizieren müssen. Volker Türk sagte zu, im Monat August – in den der Internationale Tag für die Opfer des Verschwindenlassens fällt, ganz besonders aktiv dafür werben zu wollen.
Unseren „General Comment“ (Allgemeine Bemerkung) zum Thema Verschwindenlassen im Kontext von Migration nannte er notwendig und zeitgemäß. Auch er hält es für nötig, die verschiedenen UN Gremien und Arbeitsstränge zu Migration besser zu vernetzen und abzustimmen.
Die große Herausforderung, das gewaltsame Verschwindenlassen in Irak nachhaltig zu bekämpfen, sieht auch Volker Türk mit Sorge. Er wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in das Land reisen und will für die Umsetzung unserer gerade veröffentlichten Empfehlungen (link) werben.
Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis wurde in diesem Jahr die syrische Frauen- und Menschenrechtsanwältin Joumana Seif ausgezeichnet. Das ist überaus verdient und hat mich aufrichtig gefreut, denn in den letzten Jahren hatte ich mehrmals Gelegenheit Joumana Seif zu treffen und von ihrem außergewöhnlichen und konsequenten Engagement zu hören. Nun traf ich sie wieder bei einem Austausch in kleinem Kreis mit Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, den die Heinrich-Böll-Stiftung anlässlich der Preisverleihung organisiert hatte.
Joumana Seif setzt sich bereits seit 2001 für die Menschenrechte in Syrien ein. 2012 musste sie das Land verlassen. Seither steht die politische Partizipation von Frauen und die Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zentrum ihrer Arbeit. Sie gründete mit anderen u.a. in Berlin das „Syrian Women’s Network“, die „Syrian Feminist Lobby“ und das „Syrian Women’s Political Movement“. Die Auswirkungen des gewaltsamen Verschwindenlassens erfuhr sie persönlich bereits 1996, als ihr jüngerer Bruder – mutmaßlich verantwortet vom Geheimdienst – spurlos verschwindet: „Wenn jemand stirbt, kannst du trauern. Aber jahrelang mit der Hoffnung zu leben, dass er wiederkommt, zerstört dich innerlich.“ Etwa 130.000 Menschen gelten heute in Syrien als verschwunden.
In Deutschland hat sie über die letzten Jahre die syrischen Folterüberlebenden eng begleitet, die im Prozess vor dem Koblenzer Oberlandesgericht zu Folter und sexualisierter Gewalt in der Al-Khatib-Abteilung des Syrischen Geheimdienstes aussagten. Sie hat damit ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die sexuelle Gewalt in Syrien in diesem Prozess als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt und der Hauptangeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Herzlichen Dank, Joumana Seif, für diese unglaublich wichtige Arbeit und viel Erfolg beim Weitermachen!
„Mexiko ist ein extrem gefährliches Land für Migrant*innen“, sagte Ana Lorena Delgadillo, die sich seit Jahren für deren Rechte einsetzt. In Mexiko, wo offiziellen Zahlen zufolge mehr als 110.000 Personen verschwunden sind, stellen Migrant*innen eine besonders vulnerable und unterrepräsentierte Gruppe dar. Auf ihrem Weg Richtung Norden werden sie immer wieder Opfer von Menschenrechtsverletzungen, darunter gewaltsames Verschwindenlassen. Die Straflosigkeit für diese Verbrechen ist fast absolut.
Aber nicht nur in Zentralamerika ist dies ein wachsendes Problem. Auch in Afrika, in Asien und unübersehbar in Europa trägt die Kriminalisierung von Migration, die Abschottung von Grenzen und damit das boomende Geschäft von Schleusern und Menschenhändlern zunehmend dazu bei, dass Migrant*innen gewaltsam verschwinden.
Was also kann – und muss – die internationale Gemeinschaft tun, um dies zu verhindern, um Angehörige bei der Suche nach verschwundenen Migrant*innen zu unterstützen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen? Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten gibt es speziell im Migrationskontext bei der Prävention, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von Fällen des Verschwindenlassens?
Darüber diskutierte ich am 1. März gemeinsam mit Ana Lorena Delgadillo (Direktorin der Fundación para la Justicia y el Estado Democrático de Derecho) und zahlreichen interessierten Teilnehmer*innen eines Fachgesprächs, zu dem Brot für die Welt, die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko und die Koalition gegen Verschwindenlassen einladen hatten. Ich nehme viele wichtige Informationen und Anregungen mit in meine Arbeit im UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen.