CED erarbeitet Kommentar zum gewaltsamen Verschwindenlassen im Kontext von Migration und Flucht

CED erarbeitet Kommentar zum gewaltsamen Verschwindenlassen im Kontext von Migration und Flucht

Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen hat beschlossen, einen Kommentar (General Comment) zum gewaltsamen Verschwindenlassen im Kontext von Migration und Flucht zu erarbeiten. Der offizielle Konsultationsprozess wurde diese Woche gestartet. Dies bedeutet, dass NOGs, Opfer oder deren Vertreter*innen, Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Wissenschaftler*innen, die Vertragsparteien, andere UN Ausschüsse oder Gremien oder regionale Menschenrechtsinstitutionen bis zum 20. Juni schriftliche Stellungnahmen einreichen können. Grundlage dafür ist eine „Concept Note“, in der Zielsetzung und Fokus des geplanten Kommentars erläutert werden. In der September-Sitzung des Ausschusses wird es eine öffentliche Diskussion (Day of General Discussion) zum Thema geben.

Zusammen mit meiner Kollegin Milica Kolaković-Bojović bin ich Berichterstatterinnen für diesen Prozess im Ausschuss. Das bedeutet viel (zusätzliche) Arbeit, aber ich freue mich sehr, dass sich zwei Jahre Vorarbeit von mir und Team nun auszahlen und meine Ausschusskolleg*innen mit mir der Meinung sind, dass dieses wichtige Thema einen ausführlichen inklusiven Diskussionsprozess braucht, an dessen Ende der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen handlungsleitenden Interpretationen und Empfehlungen verabschiedet wird.