„Es bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, die die vollständige Umsetzung des Übereinkommens behindern“, so das Fazit unseres Ausschusses gegen das Verschwindenlassen nach dem Dialog mit dem Irak am 11. März 2026. Justizminister Khalid Shwani und die anderen Vertreter*innen der irakischen Delegation bemühten sich redlich, uns von rechtlichen und institutionellen Fortschritten bei der Bekämpfung dieser schweren Menschenrechtsverletzung zu überzeugen. Doch trotz aller Versprechungen seit 2017 gibt es immer noch kein Gesetz, welches das Verschwindenlassen als eigenständigen Straftatbestand vorsieht. Für die Suche nach Verschwundenen und die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen ist das ein großes Problem.
Weitere Themen des Dialogs waren unter anderem die (mangelnde) Unabhängigkeit der Hohen Kommission für Menschenrechte, die Notwendigkeit zur die Aufbewahrung und sichere Übergabe von forensischem Material, Zeugenaussagen und Beweismitteln der beendeten UNITAD-Mission (Untersuchungsgruppe der Vereinten Nationen zur Förderung der Rechenschaftspflicht für von Da’esh/ Islamischer Staat im Irak und in der Levante begangene Verbrechen) sowie die fortbestehenden Hinweise auf die Existenz und Nutzung geheimer Haftanstalten.
Unser Mandat – die Überprüfung, inwieweit der Irak (und alle anderen Vertragsstaaten) ihre Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen – könnten wir nicht erfüllen ohne die detaillierten und aktuellen Informationen von Nichtregierungsorganisation, die ihre wichtige Arbeit trotz der äußerst schwierigen Lage im Land fortsetzen. Mein aufrichtiger Dank gilt allen, die sich im Irak gegen das Verschwindenlassen von Menschen einsetzen.
Die vollständigen Empfehlungen an den Irak, die wir im Anschluss an den Dialog verabschiedet haben, sind hier auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht.

Haben Sie den Film „Für immer hier“ gesehen? Er erzählt die Geschichte von Rubens Paiva, der 1971 während der Militärdiktatur in Brasilien gewaltsam verschwand, und von seiner Frau Eunice, die zunächst auch 12 Tage inhaftiert war und dann jahrelang nach ihrem Ehemann suchte und für Gerechtigkeit kämpfte. Erst Jahre später wurde bekannt, dass Rubens Paiva gefoltert und ermordet wurde. Bis heute sind die noch lebenden Mörder von Rubens Paiva nicht verurteilt worden.
Seine Töchter Ana Lucia und Beatriz Paiva berichteten im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, welche Folgen dies für ihre Familie hatte und warum darüber so lange geschwiegen wurde. Sie erzählten, wie schließlich ihr Bruder Marcelo Rubens Paiva 2015 ein Buch über die Suche ihrer Mutter nach Rubens Paiva und ihren Kampf für die Menschenrechte schrieb und dies zur Grundlage für den Film wurde.
Die Geschichte von Beatriz und Ana Lucia Paiva und ihrer Familie ist ebenso dramatisch wie beispielhaft für das Menschenrechtsverbrechen des gewaltsamen Verschwindenlassen und die riesigen Herausforderungen, mit denen die Familien konfrontiert sind. Sie zeigt zudem, wie das Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit vielen Familien verwehrt wird. Auch wenn in diesem Fall Jahrzehnte vergangen sind, verschwinden auch heute noch weltweit Menschen gewaltsam.
Bei einem gemeinsamen Mittagessen hatten wir Gelegenheit, noch weiter mit Ana Lucia und Beatriz Paiva darüber zu sprechen, wie sehr die fortbestehende Straflosigkeit in vielen dieser früheren Fälle noch heute die brasilianische Gesellschaft prägt und teilweise sogar spaltet.

Ein Interview mit Beatriz Paiva kann man in der Sendung 10 vor 10 des Schweizer Fernsehens anschauen.
Den sehr berührenden Bericht von Ana Lucia und Beatriz Paiva anlässlich der Eröffnung unserer 30. Ausschusssitzung ist in der Videoaufzeichnung (ab Minute 22:50) zu sehen.
Als „Weltenbeben“ bezeichnet Martin Kobler in seinem Buch, wie Trump, Putin & Co. Die Welt auf den Kopf stellen und sie wieder in Einflussbereiche aufteilen, in denen starke Mächte das Sagen haben.
Am 26. Februar habe ich mit ihm in Nürnberg diskutiert, welche Herausforderung, aber vor allem Chance das für Europa bedeutet, das seine Angststarre überwinden und seinen Werten treu bleiben muss. Wir haben erörtert, wie die EU und die Mitgliedsstaaten innerhalb der Vereinten Nationen weiter für das Primat des Politischen und nicht nur für militärisch definierte Sicherheitsvorstellungen werben und agieren können. Die Veranstaltung fand noch vor dem Angriff der USA und Israels auf den Iran statt. Heute, wenn wir fassungslos das Kriegsgeschehen beobachten, erscheint die Debatte über zivile Lösungen, für mehr und aktive diplomatische Bemühungen auf regionaler und internationaler Ebene noch schwieriger, aber eben auch noch dringender als je zuvor.
Meine Arbeitserfahrungen in Genf in den 90er Jahren, dann bei Amnesty International und schließlich im Europaparlament bis 2019 waren mir bei der Lektüre des Buches sofort wieder präsent. Martin Koblers konkretes diplomatisches Engagement in konfliktreichen Ländern, in denen er als deutscher Botschafter oder als Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs gearbeitet hat, beschreibt er lebendig und lesenswert in seinem Buch und regt zur Reflexion an.
In Warschau habe ich diese Woche die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX besucht und ein ausführliches Gespräch mit deren Exekutivdirektor Hans Leijtens geführt. Dabei ging es um die Rolle und Verantwortung von FRONTEX, die wegen möglicher Verwicklung in rechtswidrige Abschiebungen oder tödliche Bootsunglücke an den europäischen Grenzen wiederholt in die öffentliche Kritik geraten ist. Dies ist auch Gegenstand einiger anhängiger Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir besprachen, wie die Empfehlungen in der Allgemeine Bemerkung zum Verschwindenlassen im Migrationskontext, die unser Ausschuss 2023 verabschiedete, auch von FRONTEX umgesetzt werden können und welches Training dafür erforderlich ist. Hans Leijtjens unterstrich nachdrücklich, dass FRONTEX eine zivile Grenzschutzagentur bleiben soll, auch wenn Polizei und Militärangehörige bei FRONTEX zum Einsatz kommen.
Ein weiteres Gespräch hatte ich mit Mitarbeitenden des Fundamental Rights Office von FRONTEX, die ihrerseits Einsätze beobachten und interne unabhängige Untersuchungen durchführen, wenn es zu Fehlverhalten seitens der Grenzschutzbeamten kommt.

Meinen Besuch in Warschau habe ich außerdem genutzt, um mich mit NGOS, Wissenschaftler*innen und Grenzbeobachter*innen über die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze auszutauschen. Polen hat die UN Konvention gegen Verschwindenlassen 2024 ratifiziert, die auch Bestimmungen zum Schutz vor Verschwindenlassen im Migrationskontext enthält. Hier ist offenbar Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen. Meine Gesprächspartner*innen berichteten über Zurückweisungen und Abschiebungen, die Familien trennen, und dass nach wie vor keine Asylantragstellung an der Grenze möglich ist. Kritisiert wurde auch die Vernachlässigung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, nach denen niemand suchen würde, wenn sie aus Unterkünften verschwinden. Ich habe viele wichtige Informationen für die Arbeit in unserem Ausschuss mitgenommen. Herzlichen Dank an die Heinrich Böll Stiftung in Warschau, die zu diesem höchst interessanten Gespräch eingeladen hatte.
Wenn die Zeiten unsicher sind, müssen wir umso mehr auf die Institutionen vertrauen können, die unsere Menschenrechte sichern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist solch eine Institution. Er soll die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherstellen, die vor 75 Jahren vom Europarat beschlossen wurde.
Anlässlich dieses Jubiläums hatte die Bundesjustizministerin am 21. November zu einer hochrangig besetzten Abendveranstaltung ins BMJV eingeladen. Der Präsident des EGMR, Mattias Guyomar, betonte in seiner Rede, die Konvention „schützt uns und unsere gemeinsamen Werte“ und deshalb haben wir „eine gemeinsame Verantwortung, die Konvention zu schützen“. Die Ministerin hob hervor, dass die Urteile des EGMR immer wieder individuelle Rechte und rechtsstaatliche Prinzipien bekräftigt haben.
Politische Kritik an einzelnen Urteilen ist nichts Ungewöhnliches. Die Angriffe gegen den EGMR der letzten Monate verlangen jedoch höchste Wachsamkeit. Insbesondere der Aufruf von neun europäischen Staats- und Regierungschefs, der EGMR müsse seine Entscheidungen mehr den politischen Interessen im Migrationskontext anpassen, ist völlig inakzeptabel. Die Politik muss umsetzen, was Gerichte auf Grundlage von Gesetzen entscheiden – nicht umgekehrt. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, machte in der Diskussion sehr deutlich, dass solch ein politischer Druck auf unabhängige Gerichte eine ernste Bedrohung für die Gewaltenteilung ist.
49 Minuten Menschenrechte auf’s Ohr! Im Podcast „Menschenrechte nachgefragt“ hat mich Oliver Ernst gefragt, warum und wie ich mich gegen das gewaltsame Verschwindenlassen und für die Abschaffung der Todesstrafe engagiere. Wir haben auch über die Verantwortung der EU und des Europarats für die Durchsetzung der Menschenrechte geredet und über die Bedeutung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und wir kamen schließlich auf die Frage, ob angesichts der populistischen und faktischen Angriffe auf die Rechte von Frauen und Mädchen eine weibliche UN-Generalsekretärin nicht ein wichtiges Signal wäre.

Alle zwei Jahre verleiht die deutsche Sektion der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit, gemeinsam mit der Stadt Verden, den Rebellinnen gegen den Krieg – Anita Augspurg-Preis an eine Frau, die sich in herausragender Weise für Frieden und Gerechtigkeit einsetzt. Im November 2025 trafen sich die bisherigen Preisträgerinnen mit ihren Laudator*innen, um sich darüber auszutauschen, wie ihnen der Preis in ihrer Arbeit für Frieden und Gerechtigkeit genützt hat. Von ihrem Engagement und den aktuellen Herausforderungen berichteten die syrische Filmemacherin und Aktivistin für Frauenrechte Zaina Erhaim, die armenische Vorkämpferin für Demokratie Gulnara Shahinian, die Medienwissenschaflerin Olena Zinenko aus der Ukraine, die Menschenrechtlerin und Psychotherapeutin Efi Latsoudi aus Griechenland und die yemenitische Friedensaktivistin Rasha Jarhoum.
Mit dem schweizer Radiosender toxic.fm habe ich über das Verschwindenlassen und meine Arbeit im UN-Ausschuss gesprochen. Ein kurzer Beitrag für einen schnellen Einblick, worum es geht und für wen die Arbeit wichtig ist. Eine kleine Fortbildung in Schwiizerdütsch gibt es gleich dazu.
„Den Opfern und ihren Familien möchte ich noch einmal sagen, dass Sie das Herzstück dieser Konvention sind. Nichts von dem, was wir tun würden, hätte ohne Sie und Ihren Kampf eine Bedeutung.“ Mit diesen Worten des Ausschussvorsitzenden endete die 29. Sitzung des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen.
In knapp zwei Wochen mit intensiver Arbeit und Debatten konnten wir Empfehlungen zu Sri Lanka, Benin und Montenegro verabschieden, anstehende Überprüfungen von Finnland, Oman, Slowenien und Ecuador sowie erneut Irak vorbereiten. Auch zur Situation in Mexiko mussten wir uns weiter beraten. Die Ausarbeitung einer allgemeinen Bemerkung zu den Folgen des Verschwindenlassen insbesondere für Frauen und Mädchen wurde fortgesetzt. Gemeinsam mit der UN Arbeitsgruppe zum Verschwindenlassen (WGEID) wollen wir eine Stellungnahme zum Verschwindenlassen als Form transnationaler Repression ausarbeiten. Alle öffentlichen Dokumente sind auf der Webseite des Ausschusses zur 29. Sitzung abrufbar.
Verabschiedet haben wir den Ausschussbericht an die Generalversammlung zu den Dringlichkeitsaktionen (Artikel 30 der Konvention), von denen der Ausschuss bis dahin 2.140 registriert hat. Bis zum 16. September konnten 537 verschwundene Personen, für die ein Dringlichkeitsverfahren eingeleitet worden war, ausfindig gemacht werden, darunter 420 lebende Personen. 19 davon wurden seit März dieses Jahres aufgefunden.
Vier neue Mitglieder waren im Juni von den Vertragsstaaten in den Ausschuss gewählt worden, die zu Sitzungsbeginn ihren Eid leisteten: Marija Definis aus Kroatien, Elias Ricardo Solis Gonzalez aus Panama, Paulo de Tarso Vannuchi aus Brasilien und Jean de Dieu Yakouma Bambara aus Burkina Faso. Das Foto zeigt nicht nur die Mitglieder des CED, sondern auch das Team des Sekretariats, ohne das wir unsere Arbeit gar nicht bewältigen könnten.
In der ersten Woche unserer Herbstsitzung diskutierte der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen mit Delegationen aus Montenegro, Benin und Sri Lanka darüber, wie die jeweiligen Regierungen ihren Verpflichtungen zur Prävention, Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Fällen von Verschwindenlassen in ihren Ländern nachkommen. Die Geschichte, der Kontext und die politische Lage in diesen drei Ländern sind sehr unterschiedlich. Aber das Leid der Hinterbliebenen, die vielen Hindernisse bei der Suche nach verschwundenen Angehörigen, die Repressalien, denen Verwandte und Freunde allzu oft ausgesetzt sind, sind überall auf der Welt inakzeptabel. Unsere Aufgabe ist es deshalb vor allem, den Opfern zuzuhören und sie so gut es geht zu unterstützen. Außerdem wollen wir die Vertragsstaaten bei der vollständigen Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen unterstützen. Leider ist das in manchen Fällen ein sehr mühsamer Prozess.
Aufgrund der massiven Finanzkrise der Vereinten Nationen haben wir noch weniger Personal und finanzielle Mitteln für unsere Arbeit. Das betrifft nicht nur unseren Ausschuss, sondern das gesamte UN-Menschenrechtssystem, weil zu viele Staaten – allen voran USA und China – ihre Beiträge für die UN nicht, unzureichend oder sehr verspätet zahlen. Ein Ende dieser Situation ist leider (noch) nicht in Sicht.