Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Lateinamerika diskutieren am Rande des Global Forum on Migration and Development (GFMD) in Genf am 24. Januar 2024 über die Herausforderungen bei der Suche nach verschwundenen Migrant*innen und fehlende Unterstützung von den Staaten.
Bianca Gómez aus El Salvador sucht seit über 13 Jahren ihren verschwunden Sohn, seit zehn Jahren ihren Bruder. Beide wollten in die USA. Sie die Ungewissheit, die zahlreichen Hindernisse bei der Suche und die fehlende Hilfe staatlicher Stellen sowie die langfristigen Folgen für die ganze Familie. Seit 2005 ist sie jedes Jahr mit der „Karawane der Mütter verschwundener Migranten“ durch Mexiko gezogen, um Aufmerksamkeit für die Probleme zu schaffen.
Helena Olea von der Alianza Americas ist es ein besonderes Anliegen, die vielen Graswurzelorganisationen zusammen zu bringen, damit sie ihre Anliegen koordiniert vertreten, mehr Sichtbarkeit bekommen und Staaten stärker an ihre Verantwortung erinnern. Die Botschafterin von El Salvador, Yessenia Lozano saß auf dem Podium neben Bianca Gómez und sagte, durch die Schilderungen sei sie nun viel aufmerksamer für das Thema geworden.
Ein Beispiel, wie wichtig zivilgesellschaftliche Initiativ ist und wie erfolgreich sie sein kann, stellte Eduardo Canales vor. Seine Organisation South Texas Human Rights in Kooperation mit der Forensic Border Coalition versucht, mittels GPS-Koordinaten verschwundene Angehörige zu finden und mit DNA-Proben und Datenbanken sterbliche Überreste zu identifizieren, somit suchenden Familien Gewissheit zu verschaffen.

Für mich war die Teilnahme an der Diskussion, über die hier ausführlich berichtet wird, und an dem GFMD insgesamt eine sehr gute Gelegenheit, die im September beschlossene Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschusses zum Verschwindenlassen im Kontext von Migration vorzustellen – als ein Instrument, das Staaten an ihre Verpflichtungen erinnert und für NGOs hoffentlich in ihrer Lobbyarbeit nützlich ist.
Zu einem Workshop mit diesem Titel hatte Dr. Grazyna Baranowska von der Hertie School am 24. November Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft eingeladen. Wir diskutierten darüber, dass Tausende unbegleitete Minderjährige jedes Jahr aus Aufnahme- und Betreuungseinrichtungen verschwinden und welche rechtlichen Verpflichtungen damit für Einrichtungen und Staaten verbunden sind. Wer sucht nach ihnen? Wer dokumentiert diese Fälle? Wie werden Verantwortliche ermittelt, wenn es um Menschenhandel geht? Aus welchen Motiven und mit welchen Konsequenzen verschwinden Minderjährige freiwillig? Und was bedeutet in diesem Kontext das Wohl des Kindes („best interest of the child“)?

Die Diskussion bot interessante Einblicke in die Praxis und aus den juristischen Aspekten konnte ich einiges für meine Arbeit im Ausschuss gegen Verschwindenlassen mitnehmen. Ich bin gespannt auf das Policy Paper, das Grazyna Baranowska demnächst zu diesem Thema veröffentlichen wird.
Dies war der Titel der gut besuchten Veranstaltung am 29. November in Stuttgart, wo ich auf Einladung von Refugio Stuttgart e.V. über meine Arbeit im Ausschuss gegen Verschwindenlassen berichtet habe. Dabei habe ich vor allem meine Eindrücke von der Delegationsreise in den Irak vor einem Jahr und die Motivation für den im September verabschiedeten Allgemeinen Kommentar zu gewaltsamem Verschwindenlassen im Kontext von Migration geschildert.
Refugio Stuttgart ist ein psychosoziales Zentrum für traumatisierte Geflüchtete mit Beratungsstellen in Stuttgart und Tübingen. Der Verein setzt sich für die Menschenrechte von Geflüchteten ein und lädt regelmäßig zu Veranstaltungen ein. Viele Geflüchtete, die bei Refugio Stuttgart e.V. traumaspezifische Beratung und Therapie erhalten, haben Erfahrungen mit gewaltsamem Verschwindenlassen gemacht. Der Austausch mit den Anwesenden war deshalb auch für mich sehr bereichernd.
Herzlichen Glückwunsch zum Doppeljubiläum! Seit 25 setzt sich die Deutsche Menschenrechtskoordination Kolumbien (MRKK) für die Menschenrechte und die Umsetzung des Friedenprozesses in Kolumbien ein. Zu diesem Netzwerk von 17 Menschenrechtsorganisationen, Solidaritätsgruppen und Hilfswerken gehört auch kolko e.V., der sich seit nun 20 Jahren gegenüber den deutschen politischen Entscheidungsträger*innen für eine konsequente Menschenrechtspolitik zu Kolumbien engagiert. Mit langem Atem, viel Solidarität und profunden Analysen sind beide zu festen Größen für die deutsche Kolumbienpolitik geworden. Auch für meine Arbeit im UN Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sind sie wichtige Ansprechpartner.

Gefeiert wurden 25 Jahre MRKK und 20 Jahre kolko am 23. November mit einem politischen Abend zum Thema „25 Jahre Engagement in Deutschland für Menschenrechte in Kolumbien – Wie geht es weiter?“ Dabei wurde über den Steinkohleabbau in Kolumbien zwischen Energiewende und Lieferkettenverantwortung ebenso diskutiert wie die Notwendigkeit, auch den künftigen Friedenprozess mit menschenrechtlichem Blick zu begleiten. Dazu gehört für mich auch die Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen, einschließlich der unzähligen Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen, wenn Frieden und nachhaltige Entwicklung gelingen sollen.
Um Fälle von Verschwindenlassen aufklären und die Dimensionen dieses Verbrechens erfassen zu können, bedarf es einer möglichst umfassenden und genauen Dokumentation. Für Sudan haben borderline europe und das African Centre for Justice and Peace Studies (ACJPS) eine Datenbank entwickelt und bisher 25 Beobachter*innen, die meisten von ihnen vor Ort im Sudan, zu Verschwindenlassen und Dateneingabe geschult. Über 700 Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen wurden bereits dokumentiert. Einige davon werden auch an den UN Ausschuss gegen Verschwindenlassen weitergeleitet.
Am 13. November haben borderline europe und ACJPS die Datenbank offiziell vorgestellt und gemeinsam mit Aktivist*innen aus dem Sudan über die Gräuel des Krieges und die aktuelle Situation berichtet. Diese online-Veranstaltung können Sie hier anschauen.
Für das Netzwerk EBD nahm ich an der Europakonferenz im Auswärtigen Amt teil. Dorthin hatte die Außenministerin 20 internationale Minister*innen, 17 Europa-Staatsekretär* und insgesamt ca. 350 Teilnehmer*innen eingeladen, um über die notwendige Stärkung der Europäischen Union zu diskutieren. Der Konferenztitel gab die Richtung vor „Eine größere, stärkere Union – die Europäische Union auf die Erweiterung und zukünftige Mitglieder auf den Beitritt vorbereiten“. Es ging um Erweiterung und um institutionelle Reformen gleichermaßen. Dass diese nicht voneinander zu trennen sind, ist eine klare Position der EBD und wurde auch von der Außenministerin deutlich vertreten. Sie nannte es „die große europäische Frage dieser Zeit nicht ob, sondern wie wir die Union stärker aufstellen sollten.“ Ich war froh zu hören, dass es im Erweiterungsprozess keine Abstriche an Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als „das felsenfeste Fundament unserer Europäischen Union“ geben werde.
Über die ganz großen Themen gerät schnell in den Hintergrund, was für den Alltag von Menschen in Beitrittsstaaten schon weit vor der tatsächlichen Mitgliedschaft das europäische Miteinander stärken kann, wie zum Beispiel Erasmusstipendien für Studierende aus Nordmazedonien oder EU-Forschungsförderung für Wissenschaftler*innen aus Serbien oder EU-Roaming für Menschen in Albanien. Auch dies sind Themen, die uns in der EBD umtreiben
Der Bruder von Asma verschwand am 29. Mai 2023 in Bahri in Sudan. Mohamed war am Telefon mit seiner Schwester, als vermutlich an einem Checkpoint des Militärs der Kontakt abbrach. Seitdem gibt es keine Spur von dem 27jährigen, der laut seiner Schwester in keiner Weise politisch aktiv oder mit einer der verfeindeten Parteien in Verbindung war. Weder Nachfragen vor Ort oder beim IKRK noch Aufrufe über Soziale Medien haben bisher Informationen ergeben.
Dies berichtete Asma dem Ausschuss gegen das Verschwindenlassen anlässlich der Eröffnung seiner 25. Sitzung am 11. September. Per Videobotschaft schilderte sie, dass es nahezu unmöglich ist, in dem gewaltsamen Konflikt zwischen dem Militärregime und den „Rapid Action Forces“ irgendeine verantwortliche Behörde zu finden, die auf Nachfragen suchender Angehöriger reagieren würde. Ein NGO-Vertreter aus dem Sudan erklärte dazu, dass unzählige Menschen unter diesen Kriegsumständen im Land gewaltsam verschwinden würden.
Eindrücklich brachte Asma – stellvertretend für die vielen Angehörigen von gewaltsam Verschwundenen in Sudan – ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass ihre Nachricht von den Verantwortlichen gehört wird und dass der Ausschuss sie unterstützen kann. Die Übergangsregierung des Sudan hatte die Konvention gegen das Verschwindenlassen 2021 ratifiziert. Die Umsetzung etwa durch entsprechende nationale Gesetze oder gar deren Anwendung scheint jedoch angesichts der gewaltsamen Auseinandersetzungen in weiter Ferne. Auch der Ausschuss hat angesichts dieser Situation nur die Möglichkeit, über die „Dringlichkeitsaktionen“ tätig zu werden, wenn bestimmte Anhaltspunkte für ein erzwungenes Verschwindenlassen vorliegen.
Gute Nachrichten am Schluss
Fünf Monate nach seinem Verschwinden ist Mohamed wieder frei. Aus Furcht um die Sicherheit der Familie möchte diese keine Informationen geben, wo und von wem Mohamed verschwunden und gefangengehalten wurde.
Nach drei Jahren intensiver Arbeit hat der UN-Ausschuss gegen Verschwindenlassen seinen General Comment No.1 verabschiedet. Darin ist ausgearbeitet, wie Staaten das gewaltsame Verschwindenlassen von Migrant*innen verhindern können und zu ihrer Aufklärung beitragen müssen. Wir wollen die Vertragsstaaten mit unserer Allgemeinen Bemerkung darin unterstützen, ihre Verpflichtungen aus der Konvention umzusetzen, denn diese gelten auch im Kontext von Migration. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, appellierte bei an alle Staaten, die Empfehlungen schnell und umfassend umzusetzen.
Das Risiko für Migrant*innen und geflüchtete Menschen, auf dem Weg in ihr Zielland oder im Zielland selbst Opfer dieser Menschenrechtsverletzung zu werden, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Immer rigidere Migrationspolitik vieler Staaten, Einreiseverweigerungen und Pushbacks sowie zunehmend gefährlichere Migrationsrouten weltweit tragen dazu bei. Machen sich Angehörige auf die Suche, stoßen sie auf erhebliche Schwierigkeiten. Besonders kompliziert sind Aufklärung und Strafverfolgung über Grenzen hinweg. Nichtregierungsorganisationen, Opferverbände und Rechtsexpert*innen aus allen Weltregionen sowie Vertreter*innen internationaler Organisationen bestätigten im Rahmen der umfangreichen Konsultationen des Ausschusses, dass dies keineswegs ein Problem ist, das nur bestimmte Staaten betrifft.
Um Migrant*innen vor dem Verschwindenlassen zu schützen, müssen die Vertragsstaaten auch Angehörige, die oft selbst Migrant*innen oder geflüchtete Menschensind, bei der Suche nach verschwundenen Familienmitgliedern bestmöglich unterstützen und dabei noch besser zusammenarbeiten. Bei der Suche sind diese häufig mit Sprachbarrieren, Diskriminierung und bürokratischen Hürden konfrontiert. Daher sind koordinierte Such- und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der migrationsspezifischen Schwierigkeiten notwendig.
Von Sri Lanka in die Schweiz, von Chile nach Frankreich, von Vietnam nach Australien – Menschen, die selbst oder deren Kinder über Ländergrenzen hinweg vor Jahren illegal adoptiert wurden, berichteten am 20. September über die oft jahrzehntelange und nicht immer erfolgreiche Suche nach ihren leiblichen Eltern. Auch Vertreter*innen von NGOs wie etwa die Schweizer Organisation Back to the Roots schilderten uns, wie sie sich seit langem dafür einsetzen, dass Betroffene Unterstützung finden, dass die Öffentlichkeit über diese Schicksale erfährt und Staaten alles tun, um illegale Adoptionen über Grenzen hinweg zu verhindern.
Anlass für diese öffentliche und hier anzuschauende Veranstaltung war das vor einem Jahr von unserem Ausschuss gegen Verschwindenlassen, dem Kinderrechte-Ausschuss sowie drei Sonderberichterstatter*innen und der Arbeitsgruppe gegen Verschwindenlassen verabschiedete gemeinsame Statement zu illegalen Adoptionen. Damit wollten wir auf die verschiedenen Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen, mit denen illegale zwischenstaatliche Adoptionen oft verbunden sind – vom Recht eines Kindes auf seine Identität bis hin zu gewaltsamem Verschwindenlassen. Staaten sollen an ihre Verpflichtungen erinnert werden, solche Praktiken zu verhindern, aufzuklären und zu bestrafen.
Die DenkStätte „Am Bichtholzer Bach“ am Ortsrand von Obergünzburg ist von großer historischer Bedeutung und dieser Tage wieder besonders aktuell. Auf diesem Grundstück stand von 1929 bis ca. 1958 ein ausrangierter Eisenbahnwaggon. Dieser diente zuerst als Notwohnung für den Obergünzburger Alois Roth, der nach Auschwitz deportiert wurde und 1945 im KZ Mauthausen ermordert wurde. Im Roman „Waggon vierter Klasse“ hat Robert Domes die Geschichte von Alois Roth verarbeitet. In den Nachkriegszeit diente der Eisenbahnwaggon als Unterkunft für eine Flüchtlingsfamilie.
Mit den schwäbischen Bezirksrät*innen habe ich dies DenkStätte kürzlich besucht, für die sich der Grünen-Ortsverband Günztal stark gemacht hatte. Gestaltet ist der Ort im Sinne eines „Klassenzimmers im Freien“ und findet mit entsprechenden Lernmaterialien auch ganz praktisch Eingang in den Geschichtsunterricht der örtlichen Schulen.

Auf dem Foto v.l.: Wilhelm Weinbrenner, Annemarie Probst, Barbara Lochbihler, Christine Rietzler, Barbara Holzmann, Lars Leveringhaus, Albert Riedelsheimer, Christine Räder