Author Archive Silke Voss-Kyeck

Frauen im NS-Widerstand

Der Widerstand von Frauen gegen die nationalsozialistische Diktatur war vielfältig, risikoreich und mutig. Sie halfen jüdischen Bürgerinnen und Bürgern, besorgten gefälschte Papiere, organisierten den Widerstand oder verteilten Schriften. Dass auch Frauen Widerstand gegen den Nazi-Terror geleistet haben, ist zwar mittlerweile gut erforscht – aber allgemein wenig bekannt. Eine Ausstellung und ein Magazin sollen im 80. Jahr des Attentats vom 20. Juli 1944 dazu beitragen, Frauen, die mit Mut und Haltung, Entschlossenheit und Freundschaft der menschenverachtenden NS-Ideologie die Stirn geboten haben, bekannt(er) zu machen.

Die Ausstellung in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin ist wirklich sehenswert. Noch bis zum 3. November 2024 werden dort prominente und weniger bekannte Frauen aus allen sozialen Schichten und politischen Lagern porträtiert und die Vielschichtigkeit des Widerstands sowie die Bedeutung dieser Geschichte für uns heute verdeutlicht.

Das Magazin nimmt über die Frauen im NS-Widerstand auch heutige Kämpferinnen für die Menschlichkeit in den Blick. Über die großen Widerstände und Risiken, mit denen Menschenrechtsverteidiger*innen dieser Tage konfrontiert sind, habe ich in einem Interview für dieses Magazin gesprochen.

Mit Fingerabdrücken auf der Suche nach Wahrheit

Maximilian Murck arbeitet für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und koordiniert und leitet das Programm „Human Identification in Mexico“, das die mexikanische Regierung bei der Identifizierung unbekannter Verstorbener technisch unterstützt und das von Deutschland und auch Norwegen finanziert wird. Ende Juni hatte ich Gelegenheit, mit ihm persönlich über seine Arbeit zu sprechen.

Er berichtete mir, dass es derzeit in Mexiko mehr als 110.000 vermisste Personen gibt, während sich gleichzeitig laut Zivilgesellschaft 52.000 bisher nicht identifizierte sterbliche Überreste in rechtsmedizinischen Instituten und auf Friedhöfen in Mexiko befinden. Es sei anzunehmen, dass sich unter diesen nicht identifizierten Personen zahlreiche Verschwundene befänden. Ausbleibende Identifizierungen führen einerseits zu immer größeren Engpässen in den rechtsmedizinischen Instituten, andererseits erhalten Angehörige und Suchende keine Gewissheit über den Verbleib ihrer Verwandten. Dieses tägliche Hoffen und Nicht-Trauern-Können ist für die Angehörigen von Verschwundenen extrem belastend.

Die Aufgabe der mexikanischen Regierung ist es, den suchenden Familien, insbesondere den suchenden Müttern, Gewissheit zu verschaffen und ihre Angehörigen nach Hause zu bringen. Trotz erkennbarer Fortschritte in den letzten Jahren fehlt es aber vor allem an einem bundesweit einheitlichen Abgleich von Daten von Lebenden (antemortem) mit Daten von Verstorbenen (postmortem).

Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) hatte nach einem Besuch Mexikos im November 2021 spezifische Empfehlungen veröffentlicht, nicht nur zum Thema menschliche Identifizierung und forensische Krise, sondern auch zur Suche nach lebenden Personen. Herr Murck betonte, dass eine der Kernempfehlungen darin bestehe, Fingerabdrücke unbekannter Verstorbener mit dem nationalen Wählerregister (INE) abzugleichen. Dieses Register enthält die Fingerabdrücke von mehr als 98 Millionen Mexikaner*innen. Auch Interpol empfiehlt, in Ländern mit einem Kontext des Verschwindenlassens verstärkt Fingerabdrücke abzugleichen.

In den letzten Monaten habe das von ihm geleitete Programm in enger Zusammenarbeit mit der mexikanischen Regierung die Fingerabdrücke von mehr als 6.000 bisher unbekannten Verstorbenen digitalisiert, was im Ergebnis zu fast 3.000 bestätigten Identitäten geführt habe. Diese Toten hätten nun einen Namen, eine Sozialversicherungsnummer und ein Geburtsdatum – wichtige Informationen, die dazu beitragen, ihre Familien zu finden und die Leichen ihren Angehörigen würdevoll zu übergeben. Herr Murck berichtete mir, dass kürzlich insgesamt 300 mobile Fingerabdruck-Scanner an alle 32 Staatsanwaltschaften und auch an 32 lokale Suchkommissionen gespendet worden seien. Diese Scanner und ihre Software sind gemeinsam mit dem Forensischen Institut von Mexiko-Stadt und dem rechtsmedizinischen Institut der Universität Hamburg entwickelt worden und ermöglichen es, Fingerabdrücke von kürzlich Verstorbenen zu nehmen und diese mit dem nationalen Wählerregister abzugleichen.

Wir sprachen auch über die Bedeutung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Familien in diese Prozesse. Herr Murck erzählte mir von seinen Treffen mit den suchenden Müttern. Die erlebten Erfahrungen, die Trauer und die Verzweiflung der Suchenden seien unfassbar. Durch das Programm des UNFPA könne man aber zumindest einigen Familien Gewissheit über den Verbleib ihrer Angehörigen verschaffen und darüber hinaus zeigen, dass nunmehr effektiver an der Identifizierung gearbeitet werde. Jeder Mensch hat das Recht auf Identität, sei es lebend oder tot. Diese Arbeit im Bereich Identifizierung von unbekannt Verstorbenen ist von großer Bedeutung im Kontext des gewaltsamen Verschwindens, nicht zuletzt auch für strafrechtliche Ermittlungen.

Für weitere Information steht Maximilian Murck per Mail zur Verfügung: murck@unfpa.org
Er hat die Fotos für diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.


Weltkongress gegen das Verschwindenlassen

Am 15. und 16. Januar 2025 wird in Genf der World Congress on Enforced Disappearances stattfinden. Vertreter*innen von Zivilgesellschaft, Familien und Opferverbänden, von Staaten und UN Institutionen werden diskutieren, mit welchen Herausforderungen diejenigen konfrontiert sind, die sich gegen das erzwungene Verschwindenlassen engagieren, wie mehr Ratifikationen und bessere Umsetzung der Konvention gegen das Verschwindenlassen erreicht werden können und wie Opfer zu ihrem Recht kommen. In den letzten Monaten haben intensive Konsultationen auf regionaler Ebene stattgefunden, um Themen und Anliegen von Stakeholdern bestmöglich in die Planungen einzubringen.

Auf der Webseite des World Congress gibt es mehr Infos und voraussichtlich ab Oktober auch das Programm und die Anmeldemodalitäten.

EBD im Gespräch mit der EU-Ministerin Serbiens

Es gab eine Menge zu diskutieren mit der Ministerin für europäische Integration der Republik Serbien Prof. Tanja Miščević, die am 4. Juni bei der EBD zu Gast war. In Bezug auf die EU-Beitrittsverhandlungen ging es u.a. um die wirtschaftliche Integration mit so konkreten Dingen wie dem Ausbau der Eisenbahnverbindungen oder die die Einführung des SEPA-Systems. Schwierige Gesprächsthemen waren die Situation der Rechtsstaatlichkeit, der Meinungsfreiheit, der freien und fairen Durchführung von Wahlen oder die Behandlung von Minderheiten in Serbien. Auch der weiter schwelende Konflikt mit dem Kosovo wurde kritisch diskutiert. Die EU ihrerseits hat leider die Beitrittsgespräche mit den Ländern des westlichen Balkans (zu) lange vernachlässigt und damit wachsende Enttäuschungen über unklare Perspektiven hervorgerufen.

Für mich war das Treffen nicht nur aus der europapolitischen Perspektive interessant. Im September werden wir uns auch im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassens mit Serbien befassen, wofür ich als Berichterstatterin besonders verantwortlich bin. Auch hier wird es sicher einige kritische Aspekte zu besprechen geben. Wichtig ist aber in diesen beiden Kontexten, dass man im Gespräch ist und bleibt und gemeinsam an Verbesserungen arbeitet.

Peace on Air

In diesem Podcast der WILPF geht es einmal im Monat über Feminismus, Frieden und Sicherheit. WILPF-Mitglied Irem Erduran Demirci spricht mit Friedensaktivistinnen unter anderem darüber, was Sicherheit bedeutet und was Sicherheit mit Geschlecht zu tun hat, wie Anti-Rassismus und Feminismus zusammenhängen, wie beindruckende Frauen das Leben für Geflüchtete an europäischen Grenzen ein Stück besser machen oder wie starke Frauen in der Geschichte der WILPF bereits die politische Welt aufgemischt haben. Sehr hörenswert zu meinen Herzensthemen!

Diese Europawahl ist wichtiger denn je

Die Gefahr ist groß, dass europafeindliche und rechtsextreme Parteien bei der Europawahl am 9. Juni erheblich an Stimmen gewinnen. Wir dürfen das nicht zulassen, denn die Auswirkungen auf unsere Demokratie, unser Miteinander in der Gesellschaft und nicht zuletzt unseren Wohlstand wären erheblich. In meiner Allgäuer Heimat habe ich darüber gesprochen, warum und wie ich mich auch nach meiner Zeit als EU-Abgeordnete für Europa engagiere, und warum es so wichtig ist, bei dieser Wahl Parteien zu wählen, die für Demokratie und Menschenrechte stehen.

Audienz beim König

Mit großer Neugier reiste ich nach Madrid zu meiner ersten Jahresversammlung der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (ICDP), in die ich vor einigen Wochen berufen wurde. Die ICDP hat sich zum Ziel gesetzt die Todesstrafe weltweit abzuschaffen, wenigstens aber Straftatbestände, für die die Todesstrafe verhängt wird, einzugrenzen, oder Initiativen zu unterstützen, die Todesstrafe gesetzlich in Haftstrafen umzuwandeln. Dabei wird auf die Prominenz der Kommissar*innen gesetzt, um gegenüber den betreffenden Regierungen mit Autorität aufzutreten. Die Kommission ist eine Initiative der spanischen Regierung, die auch von Deutschland unterstützt wird. Neu berufene Mitglieder der Kommission sind neben mir auch Michelle Bachelet, frühere Präsidentin Chiles und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, und der ehemalige Premierminister von Irland Enda Kenny sowie Dannel Patrick Malloy, vormals Gouverneur von Connecticut/USA.

Neben den Planungen für das kommende Jahr war unsere Audienz beim König eine Wertschätzung eine besondere Art. Felipe VI. war gut vorbereitet, nahm sich sehr viel Zeit, um sich über die derzeitige Arbeit der Kommission zu informieren, und sicherte weiterhin seine Unterstützung zu.

Öffentlich vorgestellt wurde der Bericht „Children, Youth and the Death Penalty“. Es war für mich sehr anrührend zu erfahren, dass die im Jemen inhaftierten Minderjährigen, über die die Todesstrafe verhängt wurde, nicht hingerichtet wurden. Während meiner Zeit als Europaabgeordnete hatte ich sie im Gefängnis von Saana besucht und erfahren, dass sie wegen fehlender Geburtsurkunden als
Erwachsene eingestuft und verurteilt worden waren. UNICEF und die EU haben sich sehr bemüht, landesweit das Ausstellen von Geburtsurkunden voranzubringen. Mit Erfolg!

Verschwindenlassen in Asien

Die Umstände, unter denen Menschen in vielen Ländern Asiens gewaltsam verschwinden, sind ganz verschieden. Hierzu gehören gewaltsame Konflikte in oder zwischen Ländern, Unterdrückung von kritischer Zivilgesellschaft, politischer Opposition und/oder Minderheiten, Menschenhandel, Migration, illegale Adoptionen und andere Phänomene. Die Folgen für die Familienangehörigen sind oft existenziell – zu der oft jahrelangen Sorge um die verschwundene Person kommen die Auseinandersetzungen mit staatlichen Stellen, fehlende soziale Absicherung, nicht selten Ausgrenzung seitens Nachbarn und Freunden und häufig Einschüchterungen oder gar Bedrohungen durch diejenigen, die für das Verschwindenlassen verantwortlich sind.

Angkhana Neelapaijit, prominente Menschenrechtsverteidigerin aus Thailand, hat all dies selbst erlebt, nachdem ihr Ehemann, der Menschenrechtsanwalt Somchai Neelapaijit, am 12. März 2004 in Bangkok entführt wurde und verschwand. Sie hat sich nicht einschüchtern lassen, gründete die Justice for Peace Foundation, die sich für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Thailand einsetzt, und ist seit 2022 Mitglied der UN-Arbeitsgruppe gegen das gewaltsame Verschwindenlassen.

Zusammen wollen wir mehr Aufmerksamkeit für das Verschwindenlassen in der Asien-Pazifik-Region erreichen, die Bemühungen von zahlreichen und vielfältigen Opferverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Aktivist*innen und Netzwerke in der Region unterstützen und nicht zuletzt auf mehr Ratifikationen der Konvention gegen das Verschwindenlassen hinwirken. Angkhanas Besuch in Berlin am 13. und 14. Mai haben wir genutzt für Gespräche im Auswärtigen Amt und für ein Vernetzungstreffen, denn viele unterschiedliche Akteur*innen in Deutschland sind direkt oder indirekt über ihre Arbeit mit Partnerorganisationen mit Menschenrechtsverletzungen im Allgemeinen und Verschwindenlassen im Besonderen in der Region befasst.

Im Austausch wurde deutlich, dass es zwar Erfolge in Bezug auf die Erarbeitung nationaler Gesetze gibt, die Herausforderungen aber weiterhin enorm sind, u.a. weil bestehende Gesetze nicht umgesetzt werden, weil Repressionen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, die zu Verschwindenlassen arbeiten, zunehmen und insgesamt Handlungsräume für zivilgesellschaftliches Engagement schwinden. Die nur einen Tag später eintreffende Nachricht, dass Thailand die Internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen ratifiziert hat, ist dennoch eine gute Nachricht und eine wichtige Ermutigung für diejenigen, die – wie Angkhana Neelapaijit – seit Jahren dafür gekämpft haben.

Desaparición Forcada

In dieser aktuellen Publikation zum erzwungenen Verschwindenlassen werden in sieben lesenswerten Beiträgen aktuelle politische, rechtliche und soziale Aspekte dieser Menschenrechtsverletzung ausgiebig erörtert. Auch wenn in spanischer Sprache veröffentlicht, sind die Beiträge nicht allein auf die Situation in Lateinamerika bezogen. Mein eigener Artikel darin bezieht sich auf das Verschwindenlassen im Kontext von Migration. Eine aktualisierte, deutsche Version dieses Beitrags wurde in Heft 1/2024 der Zeitschrift Vereinte Nationen veröffentlicht.

Herausgeberin der Publikation ist das Internationale UNESCO-Zentrum zur Förderung der Menschenrechte in Argentinien (CIPDH_UNESCO), das mit diesem und anderen Sammelbänden darauf abzielt, „die akademische Gemeinschaft in einen Dialog über die wichtigsten globalen Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte einzubinden“. Dadurch sollen Brücken zwischen verschiedenen Disziplinen gebaut und Perspektiven erweitert werden.

CED im Dialog mit Kambodscha

Kambodscha ratifizierte 2013 die Internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen. Neun Jahre später erörterte nun der Ausschuss mit Vertreter*innen der kambodschanischen Regierung, wie die Verpflichtungen aus der Konvention im Land umgesetzt werden. Grund für diese Verspätung war, dass Kambodscha den eigentlich 2015 fälligen Staatenbericht erst sechs Jahre später eingereicht hatte. Das ist leider keine Seltenheit unter den Vertragsstaaten.

Im Dialog mit der kambodschanischen Delegation ging es vor allem darum, dass es bis heute keinen eigenen Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens im nationalen Recht gibt und die Regierung der Auffassung ist, ein solcher sei nicht erforderlich, weil andere Tatbestände (z.B. Folter, Entführung, rechtswidrige Inhaftierung) ausreichend seien. Dies widerspricht der Verpflichtung zu einer eigenständigen Strafvorschrift, die in Artikel 4 der Konvention festgeschrieben ist. Es erschwert oder gar verhindert auch, dass Bedienstete bei Polizei, Justiz, Militär oder Grenzschutz diese schwere Menschenrechtsverletzung als komplexes Verbrechen (und eben kein aufeinanderfolgender Ablauf verschiedener Straftaten) verstehen und strafrechtlich verfolgen können. Nicht zuletzt einzelner Fälle, mit denen sich der Ausschuss in den vergangenen Jahren befasst hat, wurden unterschiedliche Auffassungen deutlich, wann und ob es sich um gewaltsames Verschwindenlassen handelt mit entsprechender staatlicher Verantwortung.

Thema des Dialogs waren auch die Bemühungen Kambodschas bei der Bekämpfung des Menschenhandels und zur rechtlichen Absicherung von Arbeitsmigration sowie die Frage, inwieweit diese zur Verhinderung von grenzüberschreitendem Verschwindenlassen beitragen können.

Bedauerlich ist es aus Sicht des Ausschusses, dass der vorgelegte Bericht ohne Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen erarbeitet wurde. Angesichts der drastischen eingeschränkten Handlungsräume für NGOs in Kambodscha – welche die Delegation mit Hinweis auf rechtmäßige Gesetze zurückwies – ist das aber wohl nicht verwunderlich.