Author Archive Silke Voss-Kyeck

Menschenrechte auf dem Prüfstand

Die “Weltreporterin” Birgit Svensson hat die Überprüfung der Menschenrechtslage im Irak durch den UN-Menschenrechtsrat zum Anlass genommen, etwas genauer in die Region zu blicken. Dafür hat sie auch mich zu meiner Arbeit befragt und um Einschätzungen gebeten. Dieser Artikel ist am 15. Februar 2025 im Weser-Kurier erschienen, sehr ähnliche Beiträge wurden auch in der Rheinischen Post und in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht.

Der guten Ordnung halber noch der Hinweis, dass ich selbst natürlich nicht Mitglied im UN-Menschenrechtsrat bin, sondern gewählte Expertin im Ausschuss der UN gegen das Verschwindenlassen.

Weltkongress gegen das Verschwindenlassen

Beim ersten Weltkongress zum gewaltsamen Verschwindenlassen von Menschen am 15./16. Januar 2025 in Genf kamen aus aller Welt Vertreter*innen von Zivilgesellschaft, Familien und Opferverbänden, von Staaten, von UN und regionalen Institutionen zusammen, um Fortschritte und Herausforderungen im Kampf gegen das Verschwindenlassen zu diskutieren. Es war eine großartige Gelegenheit für fokussierte Diskussionen, für inspirierenden Austausch von Erfahrungen und für berührende Geschichten. Zahlreiche Staaten, darunter auch Deutschland, verpflichten sich öffentlich und teils sehr konkret zu (noch) mehr Engagement gegen das Verschwindenlassen.

Die Podiumsdiskussion zum Thema Verschwindenlassen im Kontext von Migration ließ keinen Zweifel daran, dass Migranten einem hohen Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Verschwindenlassen zu werden, u.a. aufgrund der Kriminalisierung von Migration, Migranten und denjenigen, die sie unterstützen.

Alle Diskussionen, Empfehlungen und die erklärten Selbstverpflichtungen der Staaten sowie konkrete Maßnahmen sind im Kongressbericht zusammengestellt.

Mehr Infos zum Programm, zu Themen und Teilnehmenden gibt es auf der Webseite des Weltkongresses. Dokumentiert sind dort auch die Ergebnisse der umfangreichen Konsultationen auf regionaler Ebene, die in den Monaten zuvor durchgeführt wurden, um Themen und Anliegen von Stakeholdern bestmöglich in die Planungen einzubringen.

Hoffnung ist eine ernste Angelegenheit

Hoffnung ist weit mehr als bloßer Optimismus. Denn die Hoffnung schaut den Tatsachen ins Gesicht und will sie, wo die Not sich zeigt, verändern. Wenn wir uns mit den schlechten Realitäten nicht abfinden wollen, sind wir zur Hoffnung aufgerufen. Sie – die Hoffnung – ist eine ernste Angelegenheit. Dies ist das Thema der Aufsatzsammlung, die ich gerade (aber nicht nur) zu dieser Jahreszeit als Lektüre empfehlen möchte.

Mein eigener Beitrag darin befasst sich mit der politischen Zukunft der Menschenrechte, an der auch ich angesichts menschenrechtspolitischer Entwicklungen weltweit manchmal Zweifel bekomme oder gar verzweifeln möchte. Doch ohne Hoffnung keine Menschenrechte – und ohne Menschenrechte keine Hoffnung.

Das Buch, herausgegeben von Prof. Jean-Pierre Wils, kann hier oder in jeder Buchhandlung bestellt werden.

Intensiver Austausch in Bangkok und Phnom Penh

Das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen ist ein weit verbreitetes Menschenrechtsverbrechen in Südostasien. Es geschieht in Ländern und über Grenzen hinweg, im Zusammenhang mit Migration oder der Verteidigung von Land und natürlichen Ressourcen, oder um politische Opposition zum Schweigen zu bringen. Unabhängig davon, wie und wo jemand gewaltsam verschwindet, sind Schmerz und Leid der zurückbleibenden Angehörigen groß – und meist noch verschlimmert durch Ignoranz, Missachtung oder Lügen von den Behörden, die doch eigentlich den Verbleib der verschwundenen Person untersuchen sollen. Oft kommen Schikanen oder Übergriffe sowie existenzielle Not obendrauf.

Wie Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen verhindert, wie wirksam gesucht und untersucht werden muss, habe ich Ende November in ganztägigen Workshops in Bangkok mit Regierungsvertreter*innen aus Thailand, Vietnam, Malaysia, Laos, Indonesien, Timor-Leste und den Philippinen sowie mit Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen aus diesen Staaten sowie aus Myanmar und Kambodscha diskutiert. Mit Vertreter*innen verschiedener Ministerien der thailändischen Regierung erörterten wir die nächsten Schritte nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen durch Thailand. Ein weiterer Workshop in Phnom Penh mit kambodschanischen Regierungsvertreter*innen und Teilnehmer*innen aus der Zivilgesellschaft konzentrierte sich auf die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses für das Verschwindenlassen von Personen (CED).

In allen Workshops wiesen meine Kollegen Ana Lorena Delgadillo Perez (Mitglied der UN-Arbeitsgruppe über das gewaltsame und unfreiwillige Verschwindenlassen), Jesus Ares Mujica (Sekretariat des CED) sowie Arnauld Chaltin und Roanna Tay (Regionalbüros des OHCHR SEA) darauf hin, dass
mehr Ratifizierungen des Übereinkommens in der Region erforderlich sind. Der politische Wille, das Wissen und die Kapazitäten der Behörden sowie das Bewusstsein für die Vorteile der Ratifizierung und die engagierte Umsetzung des Übereinkommens sind von wesentlicher Bedeutung, um das gewaltsame Verschwindenlassen von Menschenzu beenden. Die UN-Mechanismen wie z.B. unser Ausschuss und dessen Mitgleider, die WGEID und die OHCHR Mitarbeitenden vor Ort sind bereit, dies zu unterstützen.

Podcast: Verschwindenlassen in Mexiko

Kurz nach dem Amtsantritt von Claudia Sheinbaum, der ersten Präsidentin in der Geschichte Mexikos, diskutierte ich mit anderen Expert*innen über die Herausforderungen, mit denen die neue Regierung konfrontiert ist. Das gewaltsame Verschwindenlassen steht weit oben auf der Liste, über 110.000 Menschen gelten als verschwunden. Um sie zu finden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, um damit auch neue Verbrechen zu verhindern, braucht es viele Veränderungen und vor allem den politischen Willen dazu. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat die Ergebnisse der Konferenz in einem hörenswerten Podcast zusammengestellt.

„Let There Be Light at the End of Darkness“

In der Hoffnung, dass das höchste Gericht Taiwans die Todesstrafe für unvereinbar mit der Verfassung erklärt, organisierte die Taiwan Alliance to End the Death Penalty eine internationale Konferenz „Let There Be Light at the End of Darkness“. Leider entschied das Verfassungsgericht kurz vor Beginn der Konferenz anders. Es erklärte die Todesstrafe weiterhin für verfassungsgemäß, verlangte aber die Beschränkung auf „schwerste“ Verbrechen und Verbesserungen bei den Justizverfahren.

HSU Wei-Chun (Chung Yuan Christian University), CHANG Chuan-Fen (Vorsitzende der TAEDP), LIN Hsinyi (Executive Director TAEDP), Rajiv Narayan (ICDP), Aurelie Placais (World Coalition against the DP), Saul Lehrfreund,(The DP Project)

Enttäuschung darüber wurde von allen Seiten ausgedrückt. Die taiwanesischen und die internationalen Konferenzteilnehmenden werden dennoch nicht aufgeben, weiter für die Abschaffung dieser grausamen und inhumanen Strafe kämpfen und sich für Verbesserungen des sehr reformbedürftigen Strafvollzugs in Taiwan einsetzen. Ich nahm als Kommissarin der ICDP an der Konferenz teil und betonte in meinem Vortrag die internationalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe, besonders die ermutigenden Beispiele in Asien.

Es war eine interessante, kämpferische und inspirierende Konferenz, an der auch Personen teilnnahmen, die zum Tode verurteilt worden waren und deren Urteil später zurückgenommen wurde.

Gespräch mit LIN Hsinyi und WU Jiazhen von der TAEDP

Shui Mengs Suche nach ihrem Mann

Shui Meng Ngs Mann Sombath Somphone verschwand gewaltsam vor 12 Jahren in Laos. Während der Eröffnungssitzung des CED berichtete sie eindrücklich über die Suche nach ihm, die ihr Leben seither bestimmt hat, und über den Schmerz, der sie jeden Tag begleitet. Weil Sombath Somphone nicht auf mysteriöse Weise an einem unbekannten Ort, sondern aufgezeichnet von Verkehrsüberwachungskameras der Polizei verschwand, dachte Shui Meng anfangs, die staatlichen Behörden könnten etwas so Eindeutiges nicht leugnen. Doch sie wurde immer wieder und bis heute mit Ignoranz, Untätigkeit und offenen Lügen konfrontiert.

So geht es leider den allermeisten Opfern, die nach verschwundenen Angehörigen suchen, oft noch verschlimmert durch Repressalien und existenzielle Not. Zudem hat das gewaltsame Verschwinden von Aktivist*innen sehr oft eine – beabsichtigt – abschreckende und einschüchternde Wirkung auf die Zivilgesellschaft der jeweiligen Gemeinschaft oder des Landes. Darauf habe ich in meiner Entgegnung ebenso hingewiesen wie die Tatsache, dass in Asien bisher nur wenige Staaten das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert haben. Wir arbeiten intensiv daran, dies zu ändern, denn nur gegenüber Vertragsstaaten kann unser Ausschuss konkret zu Einzelfällen nachfragen und auf Verbesserungen der Situation im Land drängen.

Shui Mengs beeindruckende Videobotschaft und meine Entgegenung kann im Webcast der Eröffnungssitzung (ab Minute 29:30) angeschaut werden.

Jeder Tag ist der 30. August

Der 30. August ist der Internationale Tag der Opfer des Verschwindenlassens. „Verschwindenlassen hat nicht nur Auswirkungen auf das Opfer, das verschwindet, sondern auch auf diejenigen, die zurückbleiben“, sagt dazu Angkhana Neelapaijit im Amnesty Journal. In diesem aktuellen Artikel wird geschildert, wie es um das Verschwindenlassen weltweit und insbesondere in Asien bestellt ist.

Angkhana Neelapaijit im Interview: „Die Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs“

Angkhana Neelapaijit, prominente Menschenrechtsverteidigerin aus Thailand und bis vor kurzem Mitglied der UN-Arbeitsgruppe gegen das erzwungene oder unfreiwillige Verschwindenlassen (WGEID), war vor einigen Wochen in Berlin. Wir haben sie im Interview gefragt, warum über das gewaltsame Verschwindenlassen (nicht nur) hierzulande wenig bekannt ist. Sie schildert auch, welche Folgen dieses schwere Menschenrechtsverletzung für die Opfer hat und warum mehr Ratifikationen der Internationalen Konvention gegen das Verschwindenlassen so wichtig wären.

Gewaltsame Konflikte in oder zwischen Ländern, Unterdrückung von kritischer Zivilgesellschaft, politischer Opposition und/oder Minderheiten, Menschenhandel, Migration und andere Phänomene sind die Kontexte, in denen in vielen Ländern der Asien-Pazifik-Region Menschen gewaltsam verschwinden. Auch wenn das Bewusstsein für diese schwere Menschenrechtsverletzung gestiegen ist und es Erfolge in Bezug auf die Erarbeitung nationaler Gesetze und Ermittlungen in einzelnen Fällen Verschwundener gibt, sind die Herausforderungen weiterhin enorm.

Angkhanas Menschenrechtsengagement begann, nachdem ihr Ehemann, der Menschenrechtsanwalt Somchai Neelapaijit, am 12. März 2004 in Bangkok entführt wurde und verschwand. Sie ist die Gründerin und ehemalige Vorsitzende der Justice for Peace Foundation, die sich für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Thailand einsetzt. Von November 2015 bis Juli 2019 war sie Kommissarin der Nationalen Menschenrechtskommission Thailands und wirkte 2021/2022 mit im Ad Hoc Ausschuss zum thailändischen Gesetz gegen Folter und Verschwindenlassen. Zu ihren zahlreichen Auszeichnungen gehört der „Women Human Rights Defender“-Preis des Europäischen Parlaments 2006. Ihre Mitgliedschaft in der UN Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen beendete sie im Juli 2024, nachdem sie in den neuen Senat in Thailand berufen wurde.

Aufnahmen aus Afghanistan weiterführen

Die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit fordert gemeinsam mit 35 weiteren Organisationen den Fortbestand des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP).

Laut Kabinettsentwurf der Bundesregierung, der in einer Pressekonferenz am 17.07.2024 offiziell vorgestellt wurde, soll der unter anderem für das BAP vorgesehene Etat des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2025 auf rund 13% des Budgets von 2024 gekürzt werden. Das würde de facto das Ende des BAP bedeuten. Besonders befremdlich ist, dass der Haushaltsentwurf vorsieht, den Haushalt des BMI Insgesamt um 400 Millionen Euro zu erhöhen, gleichzeitig aber essentielle Mittel für humanitäre Aufnahmeprogramme zu streichen. Dies hätte fatale Folgen insbesondere über 3.700 Personen, die in Islamabad/ Pakistan ausharren und sich bereits im Aufnahmeverfahren befinden, sowie weitere ca. 15.000 Personen, die die Bundesregierung bereits ausgewählt und kontaktiert hat und von denen viele seit Monaten auf Rückmeldung warten. Sollten die Finanzierungen ausbleiben, würden die Menschen in Pakistan und Afghanistan ihrem Schicksal überlassen.

WILPF und die weiteren Organisationen fordern in ihrer Stellungnahme, dass das BAP wie geplant weitergeführt und mindestens bis Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterfinanziert wird.

[Foto von Webseite WILPF/dontforgetafghanistan]