Heute geht die 28. Sitzung des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen zu Ende. In drei arbeitsreichen Wochen diskutierten wir mit Delegationen aus Malta, Gambia, der Zentralafrikanischen Republik, Belgien, Serbien und Panama, über Fortschritte und Mängel bei der Umsetzung der Konvention in den jeweiligen Ländern. Wir konnten den Bericht über den Ausschussbesuch in Kolumbien fertigstellen und wir haben vereinbart, eine „Allgemeine Bemerkung“ über die besonderen Auswirkungen des Verschwindenlassens von Frauen und Mädchen auszuarbeiten. Und bei all diesen und anderen Aktivitäten stellen uns die chronische Unterfinanzierung des UN-Menschenrechtssystems und die akute Liquiditätskrise vor immer neue Herausforderungen.
Einer der bewegendsten und zugleich hoffnungsvollsten Momente war der Bericht von Obeida Dabbagh, der uns während der Eröffnungssitzung von der Suche nach seinem Bruder Mazen und seinem Neffen Patrick berichtete, die im November 2013 vom Geheimdienst der syrischen Luftwaffe in Damaskus verhaftet wurden, dann gewaltsam verschwanden und 2018 vom Regime für tot erklärt wurden, unter Angabe offensichtlich falscher Todesursachen. Trotz großer Schwierigkeiten brachten Obeida Dabbagh und seine Familie den Fall vor die französische Justiz, was schließlich zur Verurteilung (in Abwesenheit) von drei hochrangigen syrischen Regimevertretern wegen Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit führte. Dieses Gerichtsverfahren bedeutete nicht nur Gerechtigkeit für Mazen und Patrick, sondern trägt auch zum weltweiten Kampf gegen die vom Assad-Regime begangenen Gräueltaten bei. Mit dem Sturz dieser Diktatur besteht eine zwar noch fragile, aber reale Chance, dass Abertausende Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens etwas über das Schicksal ihrer Angehörigen erfahren und sogar Gerechtigkeit erfahren.