Schweiz im Dialog mit CED

Schweiz im Dialog mit CED

Gewaltsames Verschwindenlassen in der Schweiz? Warum hat sich der Ausschuss gegen Verschwindenlassen (CED) in seiner aktuellen Sitzung mit diesem Land befasst? Diese schwere Menschenrechtsverletzung wird meist mit Staaten wie Mexiko oder Irak assoziiert. Doch eine wesentliche Absicht der Internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen ist es zu verhindern, dass Menschen gewaltsam verschwinden und wenn doch, dass sie schnellstmöglich gefunden werden. Deshalb ist es so wichtig, dass möglichst viele Staaten der Konvention beitreten und sie im eigenen Land mit Gesetzen und Trainings umsetzen. In der Schweiz ist die Konvention 2017 in Kraft getreten und die Regierung musste nun im Dialog mit dem Ausschuss gegen das Verschwindenlassen berichten, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention seitdem auf den Weg gebracht wurden. Dabei ging es um den Straftatbestand, um Unterstützung für Opfer oder das Refoulement-Verbot. Thema war aber auch die Aufklärung von lange zurückliegenden illegalen Adoptionen aus Sri Lanka und die Frage, ob diese als gewaltsames Verschwindenlassen gelten. Unser Ausschuss wird den Dialog mit den Schweizer Regierungvertreter*innen sorgfältig auswerten und dann Empfehlungen aussprechen.