Schutz von Migrant*innen und Flüchtlingen vor dem Verschwindenlassen

Schutz von Migrant*innen und Flüchtlingen vor dem Verschwindenlassen

Die immer gefährlicheren Wege, auf denen Migrant*innen und Flüchtlingen unterwegs sind, und die immer rigider werdende Migrationspolitik der Staaten erhöhen deutlich das Risiko für Migrant*innen und Flüchtlinge, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden.

Auf meine Initiative hin hat das Deutsche Institut für Menschenrechte nun eine Studie veröffentlicht, welche konkreten Verpflichtungen zum Schutz von Migrantinnen vor dem Verschwindenlassen die Internationale Konvention enthält. Wie müssen Staaten grenzübergreifend nach Verschwundenen suchen? Welche Rechte haben Familienangehörige von verschwundenen Migrantinnen gegenüber diesen Staaten? An wen können sie sich wenden und wo können sie mutmaßliches Verschwindenlassens eines/einer Migrantin anzeigen? Wie verhält es sich, wenn das Verschwindenlassen durch nicht-staatliche Akteure, aber mit dem Wissen von staatlichen Bediensteten geschieht, etwa in Fällen von Menschenhandel?

In Bezug auf Migrant*innen und Flüchtlinge tragen alle Staaten und insbesondere die Vertragsstaaten der Internationalen Konvention gegen das Verschwindenlassen Verantwortung. Sie sind rechtlich verpflichtet, Migrant*innen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen zu schützen oder nach ihnen zu suchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Doch allzu oft sind diejenigen, die zu Recht behaupten, beim Schutz der Menschenrechte an vorderster Front zu stehen, plötzlich sehr still, wenn es um Migration geht.

Die Studie will dazu beitragen, eine der vielen Lücken zwischen Menschenrechten und Migrationspolitik zu schließen.