Wieder einmal: Verschwindenlassen in Irak

Wieder einmal: Verschwindenlassen in Irak

„Es bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, die die vollständige Umsetzung des Übereinkommens behindern“, so das Fazit unseres Ausschusses gegen das Verschwindenlassen nach dem Dialog mit dem Irak am 11. März 2026. Justizminister Khalid Shwani und die anderen Vertreter*innen der irakischen Delegation bemühten sich redlich, uns von rechtlichen und institutionellen Fortschritten bei der Bekämpfung dieser schweren Menschenrechtsverletzung zu überzeugen. Doch trotz aller Versprechungen seit 2017 gibt es immer noch kein Gesetz, welches das Verschwindenlassen als eigenständigen Straftatbestand vorsieht. Für die Suche nach Verschwundenen und die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen ist das ein großes Problem.

Weitere Themen des Dialogs waren unter anderem die (mangelnde) Unabhängigkeit der Hohen Kommission für Menschenrechte, die Notwendigkeit zur die Aufbewahrung und sichere Übergabe von forensischem Material, Zeugenaussagen und Beweismitteln der beendeten UNITAD-Mission (Untersuchungsgruppe der Vereinten Nationen zur Förderung der Rechenschaftspflicht für von Da’esh/ Islamischer Staat im Irak und in der Levante begangene Verbrechen) sowie die fortbestehenden Hinweise auf die Existenz und Nutzung geheimer Haftanstalten.

Unser Mandat – die Überprüfung, inwieweit der Irak (und alle anderen Vertragsstaaten) ihre Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen – könnten wir nicht erfüllen ohne die detaillierten und aktuellen Informationen von Nichtregierungsorganisation, die ihre wichtige Arbeit trotz der äußerst schwierigen Lage im Land fortsetzen. Mein aufrichtiger Dank gilt allen, die sich im Irak gegen das Verschwindenlassen von Menschen einsetzen.

Die vollständigen Empfehlungen an den Irak, die wir im Anschluss an den Dialog verabschiedet haben, sind hier auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht.