„Den Opfern und ihren Familien möchte ich noch einmal sagen, dass Sie das Herzstück dieser Konvention sind. Nichts von dem, was wir tun würden, hätte ohne Sie und Ihren Kampf eine Bedeutung.“ Mit diesen Worten des Ausschussvorsitzenden endete die 29. Sitzung des Ausschusses gegen das Verschwindenlassen.
In knapp zwei Wochen mit intensiver Arbeit und Debatten konnten wir Empfehlungen zu Sri Lanka, Benin und Montenegro verabschieden, anstehende Überprüfungen von Finnland, Oman, Slowenien und Ecuador sowie erneut Irak vorbereiten. Auch zur Situation in Mexiko mussten wir uns weiter beraten. Die Ausarbeitung einer allgemeinen Bemerkung zu den Folgen des Verschwindenlassen insbesondere für Frauen und Mädchen wurde fortgesetzt. Gemeinsam mit der UN Arbeitsgruppe zum Verschwindenlassen (WGEID) wollen wir eine Stellungnahme zum Verschwindenlassen als Form transnationaler Repression ausarbeiten. Alle öffentlichen Dokumente sind auf der Webseite des Ausschusses zur 29. Sitzung abrufbar.
Verabschiedet haben wir den Ausschussbericht an die Generalversammlung zu den Dringlichkeitsaktionen (Artikel 30 der Konvention), von denen der Ausschuss bis dahin 2.140 registriert hat. Bis zum 16. September konnten 537 verschwundene Personen, für die ein Dringlichkeitsverfahren eingeleitet worden war, ausfindig gemacht werden, darunter 420 lebende Personen. 19 davon wurden seit März dieses Jahres aufgefunden.
Vier neue Mitglieder waren im Juni von den Vertragsstaaten in den Ausschuss gewählt worden, die zu Sitzungsbeginn ihren Eid leisteten: Marija Definis aus Kroatien, Elias Ricardo Solis Gonzalez aus Panama, Paulo de Tarso Vannuchi aus Brasilien und Jean de Dieu Yakouma Bambara aus Burkina Faso. Das Foto zeigt nicht nur die Mitglieder des CED, sondern auch das Team des Sekretariats, ohne das wir unsere Arbeit gar nicht bewältigen könnten.